Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Murtal
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
von 8-12 Uhr und von 13-16 Uhr
Freitag von 8-12 Uhr
Sprechtage:
Montag, Dienstag 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für Ihre Anliegen in der Bezirkskammer.
An folgenden Tagen ist die Bezirkskammer Murtal geschlossen!
Mittwoch 24.12.2025 Heiliger Abend
Mittwoch 31.12.2025 Silvester
Mittwoch 24.12.2025 Heiliger Abend
Mittwoch 31.12.2025 Silvester
Projekt: Kreuzkräuter im Fokus
Im Rahmen eines Projektes können sich Grünlandbetriebe, die Probleme mit giftigen Kreuzkräutern auf ihren Flächen haben, bei der Grünlandberatung der Landwirtschaftskammer Steiermark melden.
Wir suchen 10 Betriebe, die bereit sind, gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung dieser giftigen Pflanzenarten auf ihren Flächen zu testen. Ziel ist es, die Ausbreitung zu stoppen und die Futtersicherheit langfristig zu sichern.
Wir suchen 10 Betriebe, die bereit sind, gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung dieser giftigen Pflanzenarten auf ihren Flächen zu testen. Ziel ist es, die Ausbreitung zu stoppen und die Futtersicherheit langfristig zu sichern.
Folgende Arten stehen dabei besonders im Fokus:
Kreuzkraut-Blütenstand: dieser besteht im Unterschied zu den Löwenzahn-Verwandten aus gelben Körben mit randlichen Zungenblüten und Röhrenblüten in der Mitte.
Ihre Mithilfe zählt! Wenn Sie in Ihrem Betrieb Kreuzkräuter feststellen oder Interesse haben, Teil der zehn Praxisbetriebe für Gegenmaßnahmen zu werden, melden Sie sich bitte bei der Fachberatung Grünland unter [email protected] bis spätestens Ende Juni 2025.
Sie erhalten eine Rückantwort mit einem Vorschlag für das Setzen von weiteren Schritten bzw. der weiteren Vorgangsweise.
Wenn Sie bei der Rückmeldung auch gleich Fotos mitschicken können, wäre dies eine enorme Aufwandserleichterung für uns!
Das Projekt „Gemeinsam gegen Kreuzkraut“ findet unter der Leitung des ÖKL mit den LK´s Steiermark, Salzburg und Tirol statt.
Wasser-Kreuzkraut (Senecio aquaticus agg.)
Heimisch, wächst bevorzugt auf feuchten Wiesen bis 1000 m Seehöhe. Stark giftig, auch im Heu und in Silage. Vermehrung über langlebige Samen. Zweimalige Mahd zur Blütezeit (Juli/August) über mehrere Jahre empfohlen. Frühjahrsbeweidung mit Schafen kann sinnvoll sein.Kreuzkraut-Blütenstand: dieser besteht im Unterschied zu den Löwenzahn-Verwandten aus gelben Körben mit randlichen Zungenblüten und Röhrenblüten in der Mitte.
Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea)
Das Jakobs-Kreuzkraut hat etwas kleinere Körbe als das Wasser-Kreuzkraut, die dafür viel zahlreicher sind. Die Art kommt auf eher trockenen Weiden vor, und kann sich hier und von spät gemähten Wegrändern her stark ausbreiten. Weide-Pflegemaßnahmen sind zur Bekämpfung unerlässlich.Schmalblättriges Kreuzkraut (Senecio inaequidens)
Invasive Art aus Südafrika, seit den 1970er-Jahren in Mitteleuropa verbreitet. Sehr giftig für Weidetiere (Pyrrolizidinalkaloide), wird gemieden, kann sich ungestört ausbreiten. Vermehrung über bis zu 33.000 Samen pro Jahr. Bekämpfung am wirksamsten durch Ausreißen vor der Blüte im Herbst. Mahd allein reicht nicht aus – Pflanzenreste entfernen!Ihre Mithilfe zählt! Wenn Sie in Ihrem Betrieb Kreuzkräuter feststellen oder Interesse haben, Teil der zehn Praxisbetriebe für Gegenmaßnahmen zu werden, melden Sie sich bitte bei der Fachberatung Grünland unter [email protected] bis spätestens Ende Juni 2025.
Sie erhalten eine Rückantwort mit einem Vorschlag für das Setzen von weiteren Schritten bzw. der weiteren Vorgangsweise.
Wenn Sie bei der Rückmeldung auch gleich Fotos mitschicken können, wäre dies eine enorme Aufwandserleichterung für uns!
Das Projekt „Gemeinsam gegen Kreuzkraut“ findet unter der Leitung des ÖKL mit den LK´s Steiermark, Salzburg und Tirol statt.
***ACHTUNG: Maul- und Klauenseuche***
Achten Sie besonders auf betriebliche Biosicherheitsmaßnahmen!
Nachdem das aktuelle Ausbruchsgeschehen bereits unmittelbar an der österreichischen Staatsgrenze stattfindet, ergeht der dringende Appell an tierhaltende Betriebe in Österreich, höchstes Augenmerk auf betriebliche Biosicherheitsmaßnahmen und höchste Hygienestandards zu legen - insbesondere bei Stalleingängen, Tierzukäufen und -transporten.
7 Gebote zum Schutz des Betriebes vor Maul- und Klauenseuche (MKS)
Nachdem das aktuelle Ausbruchsgeschehen bereits unmittelbar an der österreichischen Staatsgrenze stattfindet, ergeht der dringende Appell an tierhaltende Betriebe in Österreich, höchstes Augenmerk auf betriebliche Biosicherheitsmaßnahmen und höchste Hygienestandards zu legen - insbesondere bei Stalleingängen, Tierzukäufen und -transporten.
7 Gebote zum Schutz des Betriebes vor Maul- und Klauenseuche (MKS)
***BIO Bildungsprogramm 2024/25***
Hier finden Sie das Bio-Bildungsprogramm 2024/25
Info zur Anmeldung:
• QR-Code (bei jedem Kurs ersichtlich)
• www.ernte-steiermark.at
„Termine in der Region“
• [email protected]
• Tel. 0316/8050-7145
Info zur Anmeldung:
• QR-Code (bei jedem Kurs ersichtlich)
• www.ernte-steiermark.at
„Termine in der Region“
• [email protected]
• Tel. 0316/8050-7145
Existenzgründungsbeihilfe
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
Bei erstmaliger Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigener Rechnung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Existenzgründungsförderung zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab der ersten Bewirtschaftung zu stellen – maßgeblicher Zeitpunkt ist die Aufnahme laut INVEKOS oder Träger der Sozialversicherung.
Der Antragssteller darf max. 40 Jahre alt sein.
Details zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01 befinden sich im Downloadbereich
Hier der Infofolder zur Existenzgründungsförderung
*Neu* RinderNET mobil App
ermöglicht es Ihnen, kostenlos, schnell und einfach jederzeit wichtige Informationen über Ihren Betrieb aufzurufen und Meldungen wie Geburten, Verendungen, Zugänge, Abgänge, Schlachtungen und OM Nachbestellungen zu tätigen.
Hier finden Sie die AMA RinderNet Mobil App Kurzanleitung.
Tierwohl - Weide - Weidetagebuch
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
All jene Betriebe, die im ÖPUL 2023 die Maßnahme "Weidehaltung" beantragt haben, sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Weidehaltung zu führen.
Hier finden Sie das Meldeformular.
Hotline Rinderkennzeichnung:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 0316 / 8050 - 9650
Fax: 0316 / 8050 - 9651
Downloads zum Thema
- BK aktuell MT-2. Ausgabe PDF 14,46 MB
- Weidetagebuch PDF 91,90 kB
- Infofolder Invest 73-01 Jänner 2025 PDF 371,48 kB
- Infofolder 75-01 Version2 Oktober23 PDF 1,26 MB
- Infofolder 73-08 Version3 Oktober23 PDF 1,05 MB
- RinderNET Mobil App Kurzanleitung-Installation PDF 533,89 kB
- LFI (Regional) Bildungsprogramm PDF 12,37 MB
- Bio-Bildungsprogramm 2024/2025 PDF 2,35 MB
- OEPUL-Weiterbildungen 2024/2025 PDF 2,16 MB